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   VGH Bayern, 24.07.2008 - 7 CE 08.10122   

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https://dejure.org/2008,44007
VGH Bayern, 24.07.2008 - 7 CE 08.10122 (https://dejure.org/2008,44007)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.07.2008 - 7 CE 08.10122 (https://dejure.org/2008,44007)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 7 CE 08.10122 (https://dejure.org/2008,44007)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zahnmedizin Würzburg (WS 2007/2008); krankenkassenfinanzierte Drittmittelstelle ohne Lehrverpflichtung; kapazitätserhöhender Ansatz von Titellehre-Verpflichtungen; Hochschulpakt 2020; pauschaler Krankenversorgungsabzug von 30%; grundsätzliche Eignung des sog. Hamburger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152

    Zulassung zum Hochschulstudium im Fach Humanmedizin (UR) - Einbeziehung der sog.

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2008 - 7 CE 08.10122
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass gegen die Verwendung eines Berechnungsmodus, der wie das sog. Hamburger Modell von einem gleichmäßigen Verlauf der Lehrnachfrage über alle Fachsemester sowie von der Austauschbarkeit aller im Studienverlauf nachgefragten Lehre ausgeht und die künftige Entwicklung der Studierendenzahlen auf der Basis stichtagsbezogener Bestandszahlen in einem Schwundfaktor ausdrückt, keine rechtlichen Bedenken bestehen (BayVGH vom 11.7.2006 Az. 7 CE 06.10152 u.a.).
  • VGH Bayern, 13.10.2004 - 7 CE 04.11143

    Zahnmedizin Universität **********, Sommersemester 2004, rechtliches Gehör,

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2008 - 7 CE 08.10122
    Dass im Bereich der Zahnmedizin ein pauschaler Krankenversorgungsabzug von 30 % rechtmäßig ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 13.10.2004 Az. 7 CE 04.11143 u.a.).
  • VGH Bayern, 20.07.2007 - 7 CE 07.10108
    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2008 - 7 CE 08.10122
    Es entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats, (z.B. B. v. 20.7.2007 Az. 7 CE 07.10108), dass die Zahl der erst durch (vorläufige) Gerichtsentscheidung nach Studienbeginn zugelassenen Bewerber bei der Schwundberechnung nicht nachträglich hinzuzurechnen ist.
  • VGH Bayern, 11.03.2010 - 7 CE 10.10075

    Zahnmedizin Regensburg (Wintersemester 2009/2010); Lehrtätigkeit von

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass bei der Schwundberechnung nur dauerhafte Abgänge zu berücksichtigen sind, die zum Freiwerden von Studienplätzen führen, nicht jedoch vorübergehende Beurlaubungen von Studenten, deren Studienplätze nicht an andere Bewerber neu vergeben werden können (BayVGH vom 20.4.2006 Az. 7 CE 06.10070, vom 4.6.2008 Az. 7 CE 08.10094, vom 24.7.2008 Az. 7 CE 08.10122 und vom 23.3.2009 Az. 7 CE 08.10683 ; ebenso OVG LSA vom 16.7.2009 Az. 3 N 599/08 ).
  • VG München, 07.10.2015 - M 3 E Z 15.10033

    Erfolgloses Eilverfahren auf außerkapazitäre Zulassung zum Studium der

    Eine getrennte Berechnung ist im Rahmen der Schwundberechnung nicht möglich (BayVGH vom 24.7.2008, Az.: 7 CE 08.10122).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BayVGH, dass die Zahl der erst durch (vorläufige) Gerichtsentscheidungen nach Studienbeginn zugelassenen Bewerber bei der Schwundberechnung nicht nachträglich hinzuzurechnen ist (BayVGH vom 24.7.2008, Az.: 7 CE 08.10122; BayVGH v. 27.4.2010, Az.: 7 CE 10.10113).

  • VG München, 26.02.2015 - M 3 E Z 14.10391

    Keine vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im WS 2014/2015 an der

    Eine getrennte Berechnung ist im Rahmen der Schwundberechnung nicht möglich (BayVGH vom 24.7.2008, Az.: 7 CE 08.10122).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BayVGH, dass die Zahl der erst durch (vorläufige) Gerichtsentscheidungen nach Studienbeginn zugelassenen Bewerber bei der Schwundberechnung nicht nachträglich hinzuzurechnen ist (BayVGH vom 24.7.2008, Az.: 7 CE 08.10122; BayVGH v. 27.4.2010, Az.: 7 CE 10.10113).

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